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Unsere Schulordnung will das Zusammenleben in
der Schulgemeinschaft regeln und für alle Beteiligten angenehm machen.
In unserer Schule kannst du:
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andere SchülerInnen und
Erwachsene treffen und kennen lernen;
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mit anderen SchülerInnen und
Erwachsenen reden, arbeiten, spielen, musizieren, tanzen, gemeinsam etwas
planen und durchführen;
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Neues entdecken und lernen;
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anschauen, was andere tun;
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etwas Wichtiges, Schönes,
manchmal Trauriges erleben;
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Dich wohl fühlen.
Das wird möglich werden, wenn
ein jeder die folgenden Grundsätze beachtet und sich an die Regeln hält. Du
allein bist verantwortlich für dein Handeln.
1) Umgang miteinander
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Wir gehen freundlich miteinander um.
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Wir greifen niemanden mit Worten und Taten an.
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Jede Form von Gewalt sowie die Androhung von
Gewalt und Erpressung lehnen wir ab.
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Wir helfen und gegenseitig und versuchen Streit
zu schlichten.
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Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen
(z.B. Laser-Pointern, Waffen, Feuerwerkskörper) ist verboten.
2) Lernen
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Wir kommen pünktlich und regelmäßig zum
Unterricht und warten am vereinbarten Treffpunkt.
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Wir verhalten uns in der Schule so, dass alle
Schüler gut lernen können.
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Wir halten uns an die Klassenregeln.
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Wir bringen das erforderliche Arbeitsmaterial
rechtzeitig und vollständig mit. Dazu gehören auch die Sport- und
Schwimmsachen.
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Die Erledigung von Hausaufgaben ist Pflicht.
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Störende Gegenstände (z.B. Walkman, Discman,
Gameboy, Spielzeug) gehören nicht in den Unterricht. Handys sind während des
Unterrichts auszuschalten.
3) Umgang mit Material
4) Auf dem Schulgelände
(Schulhof, Gebäude, Klassenräume, Toiletten, Turnhalle, Parkplatz)
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Wir schieben unsere Fahrräder zu den Fahrradständern.
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Wir bleiben in der Pause auf dem Schulhof.
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Wir verlassen das Schulgelände nur mit Erlaubnis eines Lehrers.
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Wir halten unser Schulgelände sauber.
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Wir rauchen nicht.
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Wir verlassen nach Unterrichtsschluss sofort das Schulgelände.
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Schulfremden Personen ist das Betreten des Schulgeländes nur nach Anmeldung
gestattet.
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Das Werfen mit Schneebällen und Eisstücken ist gefährlich und deshalb
verboten.
Schüler, die sich nicht an diese Regeln halten, müssen – je nach Schwere und
Häufigkeit des Verstoßes – mit folgenden Sanktionen rechnen:
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Ermahnung
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Ermahnung mit schriftlicher Benachrichtigung der Eltern
(Schülerakte)
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Zusätzliche Aufgaben, die zum Nachholen des
gegebenenfalls versäumten Unterrichtsstoffes oder zum Nachdenken über den
Regelverstoß dienen
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Nachholen der versäumten Unterrichtszeit am Nachmittag
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Maßnahmen zur Wiedergutmachung, z.B. Reinigungsarbeiten
bei Verschmutzung oder Bezahlung für den eingetretenen Schaden
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Ausschluss von Sonderveranstaltungen (Tagesausflüge,
Klassenfahrt etc.)
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Ausschluss vom Unterricht für einen Teil der
Unterrichtsstunde mit schriftlicher Benachrichtigung der Eltern (Schülerakte)
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Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages mit
schriftlicher Benachrichtigung der Eltern (Schülerakte)
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Ausschluss vom Unterricht für mehrere Tage auf
Beschluss der Klassenkonferenz
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Weitere Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Verweis von der
Schule
Bei Vorfällen, die einen Straftatbestand erfüllen
(Diebstahl, Körperverletzung, Erpressung, Drogenmissbrauch etc.) wird die
Polizei eingeschaltet.
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